Der Begriff „Bleaching“ (auch Zahnbleaching, Zahnaufhellung, Zähne bleichen oder Teeth Whitening genannt) stammt aus dem Englischen und bedeute Bleichen oder Aufhellen.
Mit Bleaching bezeichnet man unterschiedliche Behandlungsverfahren zur Aufhellung natürlicher Zähne durch aktiven Sauerstoff. Dabei werden die störenden Farbpigmente im Zahn
entfärbt, was die Zähne weisser erscheinen lässt.
Das Power-Bleaching (=zahnmedizinisches Bleaching) ist die professionellste Behandlungsmethode zur Aufhellung natürlicher Zähne und auch die einzige Variante der
Zahnaufhellung, welche markante Resultate erzielen kann, da exklusiv mit professionellen Aufhellungsgels gearbeitet wird.
Da diese professionellen Aufhellungsmittel eine hohe Konzentration an Wasserstoffperoxid (hauptsächlich zwischen 20-40%) enthalten, sind sie nicht frei verkäuflich und dürfen nur von
zahnmedizinischem Fachpersonal (Zahnärzte oder diplomierte Dentalhygienikerinnen) und nur innerhalb der Praxis-Räumlichkeiten verwendet werden.
Falls die letzte Dentalhygiene über 1-2 Monate her ist, empfehlen wir auf jeden Fall eine professionelle Zahnreinigung vor dem Bleaching (in Kombination mit dem Bleaching für
pauschale CHF 100.- statt CHF 150.-).
Durch die Zahnreinigung werden Plaque und Zahnstein entfernt, was uns erlaubt, eine optimale Ausgangslage für ein effektives und langanhaltendes Zahnbleaching-Ergebnis zu
schaffen.
Wie viele Farbstufen aufgehellt werden kann, ist von der Ausgangsfarbe der Zähne abhängig, von was diese Ausgangsfarbe (Verfärbungen) verursacht hat und wie gut der Zahnschmelz auf
das entsprechende Bleaching-Gel reagiert. Üblicherweise erzielen wir 5-15 Stufen beim Power-Bleaching und 3-6 Stufen beim Soft-Bleaching.
Unsere Spezialistin passt jedes Power-Bleaching jeweils der individuellen Situation des Patienten an. Deshalb genügt in den meisten Fällen nur ein Termin, um die Zähne (fast) beliebig
stark aufzuhellen.
Wie lange das Ergebnis hält, ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Nach einem Power-Bleaching, welches Farbpigmente auch in tieferen Schichten des Zahns auflöst,
können es durchaus 1-4 Jahre sein (objektiv gemessen) und bei einem Soft-Bleaching 3-12 Monate, wobei dies primär von den Gewohnheiten des Patienten beeinflusst wird
(z.B. Rauchen, Essen, Wein, Kaffee) sowie von der Qualität des Zahnschmelzes (Porosität).
Die regelmässige Dentalhygiene sowie die periodische Verwendung von professionellen Bleaching-Zahnpasten helfen das Ergebnis lange zu erhalten.
Viele von unseren Kunden kommen nach 6, 12 oder 18 Monaten für eine Auffrischung wieder. Da man sich rasch an die helleren Zähne gewöhnt, möchte man diese auch längerfristig so
beibehalten.
Nein, das zahnmedizinische Aufhellen des Zahnschmelzes ist eine lang erprobte und wissenschaftlich gut dokumentierte Technik. Zahlreiche Studien von den jeweiligen
Zahnarztgesellschaften und Verbände unterschiedlichster Länder belegen dies ausführlich.
Ein professionelles Zahnbleaching ist für eine gesunde Mundhöhle komplett unbedenklich, setzt jedoch voraus, dass die Behandlung fachgerecht durch erfahrene Spezialisten
durchgeführt wird. Es sind u.a. einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Zum Beispiel muss das Zahnfleisch vollständig geschützt und vor der Behandlung alle externen Beläge und
Verschmutzungen von den Zähnen entfernt werden.
Die Behandlung selbst ist im Normalfall schmerzfrei. Bei ca. 10% der Patienten kann es kurze Zeit nach der Behandlung zu Hypersensibilitäten, wie Überempfindlichkeit
gegenüber Kälte und Wärme kommen, welche jedoch üblicherweise innert 1-3 Stunden verschwindet.
Die Hypersensibilität der Zähne entsteht, weil die Zähne durch das Bleaching leicht demineralisiert und dehydriert (Wasser entzogen) werden. Die Zähne rehydrieren und remineralisieren
sich jedoch von selber innert kürzester Zeit.
Eine professionelle Zahnaufhellung ist heutzutage für fast alle Patienten möglich. Besonderen Mehrwert bringt das Zahnbleaching den Kaffee-, Tee- oder Weintrinkern sowie den
Rauchern.
Als führende Praxis in der Schweiz behandeln wir regelmässig auch hochanspruchsvolle Kundschaft wie Patienten mit Zahnverfärbungen durch Tetracycline (Antibiotikum) oder mit
hartnäckigen, geriatrische Zahnverfärbungen, sensible und hochsensible Patienten und sogar Patienten mit künstlichen Zähnen im sichtbaren Bereich (Füllungen,
Kronen, Veneers etc.).
Kinder, schwangere Frauen und Menschen mit einer schweren Allgemeinerkrankung sollten aus gesundheitlichen Gründen Ihre Zähne nicht mit Bleaching-Methoden aufhellen.
Für folgende Patienten ist das Bleichen der Zähne beschränkt geeignet:
Eine Auffrischung des Bleachings sollte frühstens nach 3-4 Monaten (mit Soft-Bleaching) oder nach 9-12 Monaten (mit Power-Bleaching) durchgeführt werden. Die genaue Zeit ist von der individuellen Zahnsituation (Gesundheit der Zähne) abhängig.
Die kurze Antwort: Weil die Erfahrung den Unterschied beim Bleaching-Resultat ausmacht und wir in der Schweiz über die grösste Erfahrung im Bereich der professionellen
Zahnaufhellung verfügen.
Die ausführliche Antwort:
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